Weidetiere und Wolf
Seit 2021 kann der LPV Rheingau-Taunus die neue Fördermöglichkeit im Rahmen der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden“ nutzen. Das Förderprogramm trägt zur Umsetzung der Ziele der Hessischen Biodiversitätsstrategie und des Integrierten Klimaschutzplans Hessen bei.
Seit 2023 berät der LPV zum Thema Weidetiere und Wolf.
Die Rückkehr des Wolfes nach Hessen begann 2020 mit der Fähe GW1798f und dem Rüden GW1958m.
Im Jahr 2021 kamen drei Welpen zur Welt, seitdem ist das Rüdesheimer Rudel im Wispertaunus zu Hause. Der Bestand der Wölfe wird jährlich erhoben. Die Erfassung beginnt im April, ab der Geburt der Welpen, und endet im März, wenn die nächsten Welpen geboren werden. Die Jungtiere bleiben 1 bis 2 Jahre im Familienverband ihres Rudels und lernen von den Eltern die Jagd und das Versorgen der Welpen.
Die aktuelle Übersicht zum Wolfsvorkommen finden Sie hier:
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf: Informationen zum Wolfsvorkommen in Deutschland
Wolfszentrum Hessen: Informationen zu Wölfen in Hessen und Herdenschutz Foto: Pixabay, Andrea Bohl
Auch bei der Umsetzung der Förderrichtlinie bindet der LPV Rheingau-Taunus getreu seiner drittelparitätischen Ausrichtung Akteure der Landwirtschaft/des Forstes, des Naturschutzes und der Kommunen ein.
Bewilligungsstelle für die Förderrichtlinie des Landes Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Maßnahmen in den Natura 2000-Gebieten sind mit den jeweils zuständigen Forstämtern Rüdesheim und Bad Schwalbach als auch mit dem Amt für den ländlichen Raum Limburg-Weilburg abgestimmt.